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BaFin stellt Entschädigungsfall für Frankfurter Filiale der Bank Sepah-Iran fest

· Quelle: edb-banken.de, Dokument vom 10. September 2026

Zusammengefasst von David Ahrendt · Fachprüfung & Finanzredaktion
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Die BaFin hat am 10. September 2026 nach § 10 Abs. 1 Einlagensicherungsgesetz den Entschädigungsfall für die Frankfurter Zweigstelle der Bank Sepah-Iran festgestellt. Die Zweigstelle gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) und dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken an. Einleger erhalten Informationen bei der EdB unter edb-banken.de und einlagensicherungsfonds.de.

Ein seltener Anwendungsfall der gesetzlichen Einlagensicherung in Deutschland: Die EdB entschädigt Einlagen bis zur gesetzlichen Grenze, der Einlagensicherungsfonds darüber hinaus im Rahmen seiner Sicherungsgrenzen; für Kunden anderer Banken ändert sich nichts.

Quellen

  1. Entschädigungseinrichtung deutscher Banken: BaFin determines compensation case for Bank Sepah-Iran, Frankfurt am Main Branch · edb-banken.de · Dokument vom 10. September 2026
  2. BaFin Pressemitteilungen (Eintrag 10.09.2026: Bafin stellt Entschädigungsfall für deutsche Zweigstelle der Bank Sepah-Iran fest) · bafin.de
  3. EBA: Notification on compensation case (Directive 2014/49/EU) · eba.europa.eu

Redaktionelle Zusammenfassung der genannten Quellen zum Stand des Meldungsdatums, keine individuelle Finanzberatung. Zahlen und Termine stammen aus den Quellen; maßgeblich sind die aktuellen Angaben der Anbieter.

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