Die BaFin hat am 10. September 2026 nach § 10 Abs. 1 Einlagensicherungsgesetz den Entschädigungsfall für die Frankfurter Zweigstelle der Bank Sepah-Iran festgestellt. Die Zweigstelle gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) und dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken an. Einleger erhalten Informationen bei der EdB unter edb-banken.de und einlagensicherungsfonds.de.
Ein seltener Anwendungsfall der gesetzlichen Einlagensicherung in Deutschland: Die EdB entschädigt Einlagen bis zur gesetzlichen Grenze, der Einlagensicherungsfonds darüber hinaus im Rahmen seiner Sicherungsgrenzen; für Kunden anderer Banken ändert sich nichts.