Glossar

Einlagensicherung

Die Einlagensicherung schützt dein Guthaben, falls eine Bank zahlungsunfähig wird. In der Europäischen Union garantiert die gesetzliche Einlagensicherung 100.000 Euro je Kunde und Bank; in Deutschland regelt das Einlagensicherungsgesetz die Details, zuständig ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) oder das Sicherungssystem der Sparkassen beziehungsweise Genossenschaftsbanken. Viele Banken sichern über freiwillige Systeme darüber hinaus ab.

Worauf es bei Neobanken ankommt

Nicht jeder Anbieter mit App und Debitkarte ist eine Bank. Entscheidend ist die Lizenz:

  • Vollbank (Banklizenz): Guthaben fällt unter die Einlagensicherung des Landes, in dem die Bank zugelassen ist – bei einer litauischen oder irischen Lizenz also unter das dortige System, ebenfalls bis 100.000 Euro.
  • E-Geld-Institut: Kein Bankguthaben, sondern E-Geld. Es gibt keine gesetzliche Einlagensicherung; Kundengelder müssen stattdessen getrennt vom Firmenvermögen verwahrt werden (Sicherung durch Treuhandkonten bei Banken).
  • Kooperationsmodell: Manche Anbieter betreiben nur die App, das Konto führt eine Partnerbank. Dann gilt die Einlagensicherung der Partnerbank.

Wie wir damit umgehen

Wir zeigen für jedes Produkt Lizenzart, Aufsicht, Sitzland und die belegte Einlagensicherung – mit Quelle und Datum. Fehlt ein Beleg, steht „nicht belegt“. In der Note fließt die Regulierung als eigenes Kriterium ein (siehe Methodik), weil ein kostenloses Konto wenig nützt, wenn die Sicherung des Guthabens unklar ist.

Für größere Beträge gilt unabhängig vom Anbieter: Guthaben über 100.000 Euro auf mehrere Banken verteilen.

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Allgemeine Information, keine individuelle Finanzberatung. Konditionen ohne Gewähr.