Glossar

E-Geld-Institut

Ein E-Geld-Institut (englisch Electronic Money Institution, EMI) darf elektronisches Geld ausgeben und Zahlungsdienste anbieten – also Konten mit IBAN führen, Überweisungen ausführen und Debitkarten herausgeben. Es ist aber keine Bank: Es darf keine Kredite aus Kundengeldern vergeben und keine Zinsen auf Guthaben zahlen, und das Guthaben ist kein Bankeinlage, sondern E-Geld.

Was das für dich bedeutet

  • Keine gesetzliche Einlagensicherung. Stattdessen muss das Institut Kundengelder getrennt vom eigenen Vermögen verwahren (Sicherungskonten bei Banken oder Versicherung). Im Insolvenzfall werden die Kundengelder aus diesem Sondervermögen bedient – das Verfahren kann aber dauern.
  • Kein Dispo: Ein Dispositionskredit ist nicht möglich, Überziehungen gibt es nicht.
  • Gleiche Kartenfunktion: Die Debitkarte eines E-Geld-Instituts funktioniert im Handel, online und am Automaten wie jede andere Visa Debit oder Mastercard Debit.

Lizenz prüfen

Die Lizenzart steht im Impressum oder in den AGB des Anbieters („zugelassen als E-Geld-Institut“ beziehungsweise „Kreditinstitut“) und in den Registern der Aufsichtsbehörden – in Deutschland die BaFin, in anderen EU-Ländern die jeweilige nationale Aufsicht. Mehrere bekannte Neobanken haben inzwischen eine Vollbanklizenz erworben, andere arbeiten weiter als E-Geld-Institut oder über eine Partnerbank.

Wir kennzeichnen jedes Produkt mit seiner belegten Lizenzart und bewerten Vollbanken im Kriterium „Sicherheit & Regulierung“ höher als E-Geld-Institute (siehe Methodik). Ob reine E-Geld-Konten in das Hauptranking gehören oder eine eigene Kategorie bekommen, prüfen wir derzeit.

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Allgemeine Information, keine individuelle Finanzberatung. Konditionen ohne Gewähr.