Das Basiskonto ist ein Girokonto mit Grundfunktionen, auf das jeder Verbraucher „mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union“ einen Anspruch hat – ausdrücklich auch Menschen ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende und Geduldete (§ 31 ZKG). Verpflichtet sind alle Banken (CRR-Kreditinstitute), die Zahlungskonten für Verbraucher anbieten.
Funktionen
Das Konto wird in Euro geführt und muss Bareinzahlungen und -auszahlungen, Lastschriften, Überweisungen mit Daueraufträgen und Kartenzahlungen ermöglichen – im gleichen Umfang wie für andere Kunden und ohne Begrenzung der Zahl der Zahlungsvorgänge (§ 38 ZKG). Ein Dispo gehört nicht zum Anspruch, darf aber vereinbart werden. Die Bank darf den Abschluss nicht an andere Produkte koppeln.
Fristen und Ablehnung
Die Bank muss den Vertrag spätestens zehn Geschäftstage nach dem Antrag anbieten. Ablehnen darf sie nur aus gesetzlichen Gründen, etwa wenn du bereits ein nutzbares Konto in Deutschland hast, innerhalb der letzten drei Jahre wegen einer vorsätzlichen Straftat gegen die Bank verurteilt wurdest oder die Geldwäsche-Pflichten nicht erfüllbar sind (§§ 35–37 ZKG). Die Ablehnung muss kostenlos in Textform begründet werden und auf das Verfahren bei der BaFin hinweisen.
Entgelt
Das Entgelt muss „angemessen“ sein, Maßstab sind marktübliche Entgelte und das Nutzerverhalten (§ 41 ZKG). Der Bundesgerichtshof hat am 30. Juni 2020 (XI ZR 119/19) entschieden, dass Banken den Mehraufwand für Basiskonten nicht allein auf deren Inhaber umlegen dürfen. Schon im Antrag kannst du verlangen, dass das Basiskonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Basiskonten vergleichen wir nicht, weil sie keine frei wählbaren Kontomodelle sind; jede Bank muss sie aber anbieten.