Die Empfängerprüfung (englisch Verification of Payee, VoP) ist ein Dienst, den Banken im Euroraum seit dem 9. Oktober 2025 vor jeder Überweisung anbieten müssen (Art. 5c der SEPA-Verordnung, eingefügt durch die Verordnung (EU) 2024/886). Bevor du eine Überweisung freigibst, gleicht deine Bank den von dir eingegebenen Empfängernamen mit dem Namen ab, der bei der Empfängerbank zur IBAN gespeichert ist.
Die drei Ergebnisse
- Übereinstimmung: Name und IBAN passen – du kannst freigeben.
- Nahezu Übereinstimmung: Die Bank zeigt dir den hinterlegten Namen, etwa bei Tippfehlern oder abweichender Schreibweise.
- Keine Übereinstimmung: Die Bank warnt. Du darfst trotzdem überweisen, trägst dann aber das Risiko einer Fehlüberweisung.
Kosten und Haftung
Die Prüfung ist für alle Nutzer kostenlos. Unterlässt die Bank sie und geht das Geld deshalb an den Falschen, muss sie dir den Betrag unverzüglich erstatten; hat sie korrekt geprüft und du überweist trotz Warnung, haftet sie nicht. Nur Geschäftskunden dürfen bei Sammelüberweisungen auf die Prüfung verzichten. Laut Bundesbank gilt sie für Zahlungskonten wie das Girokonto, nicht für Tagesgeld-, Depot- oder Darlehenskonten; ab dem 9. Juli 2027 müssen alle Zahlungsdienstleister in der EU sie anbieten.