Die Entgeltinformation ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das dir jede Bank „rechtzeitig vor“ dem Abschluss eines Kontovertrags kostenlos geben muss (§ 5 ZKG). Es listet die maßgeblichen Zahlungskontendienste – Kontoführung, Karten, Überweisungen, Bargeld, Fremdwährung, Überziehung – mit ihren Entgelten auf und weist aus, welche Dienste nicht angeboten werden. Pakete müssen mit Inhalt, Umfang und Zusatzentgelten erklärt werden.
Standardisiert und vergleichbar
Die Bezeichnungen folgen EU-weit einer standardisierten Terminologie (§ 8 ZKG), das Dokument ist kurz, eigenständig, mit „Entgeltinformation“ überschrieben und trägt ein gemeinsames EU-Symbol (§ 9 ZKG). Dadurch lassen sich die Angebote verschiedener Banken Zeile für Zeile vergleichen. Banken müssen die Entgeltinformation in den Geschäftsräumen und auf ihrer Website bereithalten (§ 14 ZKG); ergänzend gilt das ausführlichere Preis- und Leistungsverzeichnis als Vertragsbestandteil.
Entgeltaufstellung
Während des Vertrags bekommst du mindestens jährlich und bei Vertragsende kostenlos eine Entgeltaufstellung mit allen tatsächlich angefallenen Entgelten und Zinsen (§§ 10, 11 ZKG), auf Wunsch auf Papier. Die BaFin betreibt zudem die entgeltfreie „Vergleichswebsite nach dem Zahlungskontengesetz“ (§ 16 ZKG).
Für debitkreditkarte.de sind Entgeltinformation und Preisverzeichnis die wichtigsten Quellen: Jeder Wert in unseren Profilen stammt mit Abrufdatum aus diesen Dokumenten, nachzulesen unter Methodik.