Glossar

Kontowechselhilfe

Die Kontowechselhilfe (im Gesetz „Kontenwechselhilfe“) ist ein Anspruch aus dem Zahlungskontengesetz (§§ 20 bis 26 ZKG): Wechselst du dein Girokonto innerhalb Deutschlands, müssen die alte und die neue Bank auf deinen Wunsch beim Umzug helfen.

Was übertragen wird

Du erteilst der neuen Bank eine Ermächtigung (schriftlich oder im Online-Banking) und bestimmst darin, welche eingehenden Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriftmandate übernommen werden. Die alte Bank schickt innerhalb von fünf Geschäftstagen die Listen – inklusive aller Zahlungen der letzten 13 Monate –, die neue Bank richtet innerhalb von weiteren fünf Geschäftstagen alles ein und informiert Zahler und Lastschrift-Empfänger. Auf Wunsch überweist die alte Bank das Restguthaben und schließt das Konto zum gewünschten Datum.

Kosten und Haftung

Die Listen, ihre Übersendung und die Kontoschließung sind kostenlos; für weitere Leistungen darf nur ein vereinbartes, kostenorientiertes Entgelt verlangt werden. Für Schäden aus Pflichtverletzungen haften beide Banken gemeinsam.

Grenzen

Die Pflicht gilt nicht, wenn einer der Anbieter nicht in Deutschland ansässig ist oder die Konten in verschiedenen Währungen geführt werden (§ 20 Abs. 2 ZKG). Viele Anbieter – auch solche ohne gesetzliche Pflicht – bieten zusätzlich einen digitalen Kontowechselservice an, der die Listen aus dem alten Online-Banking ausliest. Den Ablauf im Detail beschreibt der Ratgeber Kontowechsel.

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Allgemeine Information, keine individuelle Finanzberatung. Konditionen ohne Gewähr.