Nicht einfach so. Eine Änderung des Kontovertrags – dazu zählen neue oder höhere Entgelte – muss die Bank dir „spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens“ anbieten (§ 675g Abs. 1 BGB). Ob du zustimmst, entscheidest du.
Lange Zeit stand in den AGB fast aller Banken eine Zustimmungsfiktion: Wer nicht widerspricht, stimmt zu. Der Bundesgerichtshof hat am 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) entschieden, dass Klauseln unwirksam sind, die „ohne inhaltliche oder gegenständliche Beschränkung jede vertragliche Änderungsvereinbarung“ auf diese Weise fingieren – ausdrücklich auch für Entgeltänderungen. Seitdem holen Banken bei Preiserhöhungen eine aktive Zustimmung ein, meist per Klick im Online-Banking.
Was das für dich heißt:
- Stimmst du nicht zu, gilt der alte Preis weiter – die Bank kann dann allerdings ordentlich kündigen, mit mindestens zwei Monaten Frist (§ 675h Abs. 2 BGB).
- Ist eine Zustimmungsfiktion wirksam vereinbart, muss dich die Bank auf die Folgen deines Schweigens und auf dein Recht hinweisen, „kostenfrei und fristlos“ zu kündigen (§ 675g Abs. 2 BGB).
- Vor dem Vertragsschluss muss die Bank dir kostenlos eine Entgeltinformation geben; während des Vertrags bekommst du mindestens jährlich eine Entgeltaufstellung (§§ 5, 10 ZKG) – ein guter Anlass, die Kosten mit unserem Vergleich abzugleichen.