FAQ · Konto & Recht

Wie kündige ich mein Girokonto – und was darf es kosten?

Jederzeit, ohne Frist, ohne Entgelt. § 675h Abs. 1 BGB erlaubt dir, den Kontovertrag „jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist“ zu kündigen, sofern keine Frist vereinbart ist – und eine vereinbarte Frist von mehr als einem Monat ist unwirksam. Ein Entgelt für die Kündigung darf die Bank nicht vereinbaren (§ 675h Abs. 4 BGB). Laufende Entgelte zahlst du nur anteilig bis zum Vertragsende; im Voraus gezahlte Jahresgebühren, etwa für eine Karte, muss die Bank anteilig erstatten (Abs. 3).

Die Bank selbst hat es schwerer: Sie darf nur kündigen, wenn der Vertrag unbefristet ist und ein Kündigungsrecht vereinbart wurde, mit einer Frist von mindestens zwei Monaten (§ 675h Abs. 2 BGB).

So gehst du vor:

  1. Neues Konto eröffnen und Gehalt, Daueraufträge und Lastschriften umziehen – am einfachsten mit der gesetzlichen Kontowechselhilfe.
  2. Das alte Konto einige Wochen parallel laufen lassen, bis keine Buchungen mehr eingehen.
  3. Kündigung in Textform schicken (Online-Banking, E-Mail oder Brief), Restguthaben auf das neue Konto überweisen lassen, Karten vernichten.

Für ein Basiskonto gilt dieselbe Regel (§ 44 ZKG). Mehr dazu im Ratgeber Kontowechsel.

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