Jederzeit, ohne Frist, ohne Entgelt. § 675h Abs. 1 BGB erlaubt dir, den Kontovertrag „jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist“ zu kündigen, sofern keine Frist vereinbart ist – und eine vereinbarte Frist von mehr als einem Monat ist unwirksam. Ein Entgelt für die Kündigung darf die Bank nicht vereinbaren (§ 675h Abs. 4 BGB). Laufende Entgelte zahlst du nur anteilig bis zum Vertragsende; im Voraus gezahlte Jahresgebühren, etwa für eine Karte, muss die Bank anteilig erstatten (Abs. 3).
Die Bank selbst hat es schwerer: Sie darf nur kündigen, wenn der Vertrag unbefristet ist und ein Kündigungsrecht vereinbart wurde, mit einer Frist von mindestens zwei Monaten (§ 675h Abs. 2 BGB).
So gehst du vor:
- Neues Konto eröffnen und Gehalt, Daueraufträge und Lastschriften umziehen – am einfachsten mit der gesetzlichen Kontowechselhilfe.
- Das alte Konto einige Wochen parallel laufen lassen, bis keine Buchungen mehr eingehen.
- Kündigung in Textform schicken (Online-Banking, E-Mail oder Brief), Restguthaben auf das neue Konto überweisen lassen, Karten vernichten.
Für ein Basiskonto gilt dieselbe Regel (§ 44 ZKG). Mehr dazu im Ratgeber Kontowechsel.