Das hängt von der Lizenz hinter dem Konto ab – nicht davon, ob der Anbieter eine App oder Filialen hat.
- Vollbank: Das Guthaben fällt unter die gesetzliche Einlagensicherung des Landes, in dem die Bank zugelassen ist – in der EU bis 100.000 Euro je Kunde und Bank. Eine Neobank mit deutscher Banklizenz ist hier genauso geschützt wie eine Sparkasse; eine mit litauischer oder irischer Lizenz unter dem dortigen System.
- E-Geld-Institut: Keine gesetzliche Einlagensicherung. Das Institut muss Kundengelder getrennt vom eigenen Vermögen verwahren (Sicherungskonten bei Banken). Im Insolvenzfall werden Kundengelder aus diesem Sondervermögen bedient – das ist ein anderer, meist langsamerer Mechanismus.
- Partnerbank: Betreibt der Anbieter nur die App und führt eine Bank das Konto, gilt die Einlagensicherung dieser Partnerbank.
Zur Sicherheit gehören außerdem Aufsicht (BaFin oder die nationale Behörde des Sitzlandes), Zwei-Faktor-Freigaben in der App und die Möglichkeit, die Karte sofort zu sperren. Diese Funktionen bieten die meisten Neobanken.
So prüfst du es selbst: Impressum und AGB des Anbieters nennen die Lizenzart; die Aufsichtsbehörde führt ein öffentliches Register. Wir zeigen für jedes Produkt Lizenz, Aufsicht, Sitzland, IBAN-Land und die belegte Einlagensicherung – nur mit Quelle, sonst „nicht belegt“ – und bewerten das Kriterium „Sicherheit & Regulierung“ nach unserer Methodik.