In zehn Sekunden, an jedem Tag des Jahres. Die Bank des Empfängers muss den Betrag „innerhalb von zehn Sekunden“ nach Eingang des Auftrags gutschreiben, auch nachts und am Wochenende; du wirst sofort informiert, ob es geklappt hat (Art. 5a der SEPA-Verordnung, eingefügt durch die Verordnung (EU) 2024/886). Klappt es nicht, muss deine Bank dein Konto unverzüglich wieder auf den alten Stand bringen.
Kosten: Eine Echtzeitüberweisung darf nicht mehr kosten als eine Überweisung derselben Art. Ist die Online-Überweisung bei deiner Bank kostenlos, ist es die Echtzeitüberweisung auch. Das gilt für Banken im Euroraum seit dem 9. Oktober 2025; E-Geld- und Zahlungsinstitute müssen die Echtzeitüberweisung erst ab dem 9. April 2027 anbieten.
Limit: Die Verordnung setzt keinen Höchstbetrag. Deine Bank muss dir aber auf Wunsch ein eigenes Limit pro Tag oder pro Überweisung anbieten, das du jederzeit ändern kannst – sinnvoll als Schutz vor Betrug, denn eine ausgeführte Echtzeitüberweisung lässt sich nicht zurückholen. Vor der Freigabe zeigt dir die Empfängerprüfung, ob Name und IBAN zusammenpassen. Details im Ratgeber Echtzeitüberweisung und Empfängerprüfung.