Lange war die Echtzeitüberweisung ein Extra, das viele Banken nur gegen Aufpreis anboten. Mit der Verordnung (EU) 2024/886 – meist „Instant Payments Regulation“ genannt – hat die EU das geändert. Sie ergänzt die SEPA-Verordnung um feste Pflichten für alle Anbieter von Euro-Überweisungen. Hier steht, was davon für dein Girokonto zählt.
Pflicht für alle Banken – mit Stichtagen
Wer Überweisungen anbietet, muss „allen seinen Zahlungsdienstnutzern auch die Versendung und den Empfang von Echtzeitüberweisungen“ anbieten (Art. 5a Abs. 1), und zwar rund um die Uhr an jedem Kalendertag. Für Banken im Euroraum galten zwei Stichtage: Empfang ab 9. Januar 2025, Versand ab 9. Oktober 2025. Banken in EU-Ländern ohne Euro folgen am 9. Januar 2027 (Empfang) und 9. Juli 2027 (Versand).
Wichtig für Kunden von Neobanken ohne Banklizenz: E-Geld-Institute und Zahlungsinstitute im Euroraum müssen Echtzeitüberweisungen erst ab 9. April 2027 senden und empfangen. Bis dahin ist es ihre Entscheidung – ob dein Anbieter es schon kann, steht in seiner Preisliste.
Zehn Sekunden – oder Geld zurück
Die Bank des Empfängers muss den Betrag innerhalb von zehn Sekunden nach Eingang des Auftrags auf dem Empfängerkonto verfügbar machen; du wirst kostenlos informiert, ob das geklappt hat. Kommt in dieser Zeit keine Bestätigung, muss deine Bank dein Konto „unverzüglich wieder auf den Stand“ bringen, den es ohne die Zahlung hätte (Art. 5a Abs. 5). Einen Rückruf nach erfolgreicher Ausführung gibt es dagegen nicht – anders als bei einer Lastschrift.
Kein Aufpreis mehr
Die Entgelte für Echtzeitüberweisungen „dürfen nicht höher sein“ als die für Standardüberweisungen derselben Art (Art. 5b Abs. 1). Bietet deine Bank Online-Überweisungen kostenlos an, muss sie auch die Echtzeitüberweisung kostenlos ausführen. Für beleghafte Überweisungen am Schalter darf sie dagegen weiterhin ein Entgelt verlangen – nur eben dasselbe wie für die normale Variante. Die Bundesbank formuliert es in ihren FAQ so: „Die Kosten für Echtzeitüberweisungen dürfen nicht höher sein als die Kosten für herkömmliche Überweisungen gleicher Art.“
Limits legst du selbst fest
Einen gesetzlichen Höchstbetrag gibt es nicht. Die Verordnung verpflichtet die Bank aber, dir auf Verlangen ein eigenes Limit pro Tag oder pro Zahlung anzubieten, das du „nach alleinigem Ermessen“ jederzeit ändern kannst (Art. 5a Abs. 6). Wer Angst vor Betrug oder Fehlüberweisungen hat, kann so die Summe begrenzen, die in Echtzeit das Konto verlassen darf.
Empfängerprüfung: Name und IBAN müssen passen
Seit dem 9. Oktober 2025 gilt im Euroraum außerdem die Empfängerprüfung (Art. 5c) – und zwar für jede Überweisung, nicht nur für Echtzeitüberweisungen. Bevor du freigibst, gleicht deine Bank den eingegebenen Empfängernamen mit dem Namen ab, der zur IBAN gehört, und zeigt dir das Ergebnis: Übereinstimmung, Abweichung oder keine Übereinstimmung. Der Dienst ist für alle Nutzer kostenlos. Du darfst trotz Warnung überweisen – dann trägst du das Risiko. Unterlässt die Bank die Prüfung und geht die Zahlung deshalb an den Falschen, muss sie dir den Betrag unverzüglich erstatten. Nur Geschäftskunden dürfen bei Sammelaufträgen auf die Prüfung verzichten.
Laut Bundesbank gilt die Prüfung für Zahlungskonten wie das Girokonto, nicht für Tagesgeld-, Festgeld-, Depot- oder Darlehenskonten; ab 9. Juli 2027 müssen alle Zahlungsdienstleister in der EU sie anbieten.
Was das für die Kontowahl bedeutet
- Bei einer Vollbank im Euroraum sind Echtzeitüberweisung und Empfängerprüfung heute Standard – kostenlos, wenn Online-Überweisungen kostenlos sind.
- Bei Anbietern mit E-Geld- oder Zahlungsinstituts-Lizenz lohnt der Blick ins Preisverzeichnis: Pflicht wird die Echtzeitüberweisung dort erst im April 2027.
- Ob ein Anbieter Vollbank, E-Geld-Institut oder Zahlungsinstitut ist, zeigen wir in jedem Profil unseres Vergleichs – mit Quelle.